Anstelle der bisherigen "Coronavirus-Schutzverordnung" kommt nun eine "Corona- virus-Basisschutzmaßnahmenverordnung", die mit dem 02. April 2022 in Kraft trat.
Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innen- räumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygie- nekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfielen ersatzlos ab dem 2. April 2022.
In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen
heißt es: „
Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbe- sondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situati- onsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. wei- terzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen – wie bisher – auf seiner Internetseite ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.
Zu Eurem Schutz bitten wir daher folgende Regeln zu Eurem persönlichen Schutz mitzutragen. Die folgenden Punkte sollten von allen Mitgliedern eigenverantwort- lich eingehalten werden.
Allgemeine Hinweise zur Risikominimierung
1. Wer krank ist oder Symptome zeigt, darf nicht am Training teilnehmen oder das
Gelände betreten. Vorstand und Ansprechpartner sind sofort zu informieren.
2. Jeder Sportler muss seine Aufenthaltszeit in die ausliegenden Listen am
Verein eintragen. Die Listen liegen jeweils in den Bootshallen neben den
„Elektronischen Fahrtenbücher“ aus.
3. Jeder Ruderer, der aufs Wasser geht, muss sich (wie immer) ins Fahrten- buch eintragen.
4. Die Sportgeräte, insbesondere im Fitnessraum, sind nach der Benutzung weiterhin zu desinfizieren.
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht auf dem Gelände und im Haus wurde aufgehoben.
Jedoch bitten wir Euch weiter eine Maske zu tragen, insbesondere im Haus, wenn mehrere Mitglieder auf einer Distanz von unter 1,50m zusammenstehen.
Geimpft (3x) - Genesen – Getestet
Auch hier appellieren wir zu Eurem Schutz, dass im Fitnessraum nur geimpfte
(3X), genesene oder getestete (48 Std.) Personen sich aufhalten sollten.
Die Beschränkung von der Personenanzahl in den Räumen ist damit aufgehoben.